Immobilien FAQ Verkauf
1. Welche Steuern müssen von wem bezahlt werden?
Käufer:
Grunderwerbssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) auf den Balearen 7% des beurkundeten Kaufpreises
oder
Umsatzsteuer: bei Neubauimmobilien oder Verkäufen von Gewerbetreibenden oder Handelsgesellschaften. Ab 1. Juli 2010: 8%
Wertzuwachssteuer für Grundstücke (Impuesto Plusvalia): je nach Gemeinde 16% bis 30% auf den Wertzuwachs von Grund und Boden seit dem letzten Eigentümerwechsel der Immobile. Ist laut Gesetz vom Verkäufer zu tragen, ist inzwischen aber üblich, dass der Käufer sie zahlt.
Verkäufer:
18% auf den Wertzuwachs (Differenz aus Kaufpreis und Verkaufspreis)
5. Was passiert, wenn die Immobilie vermietet ist?
Sollte ein Mietrecht bestehen, ist es wichtig, dass der Verkäufer den Nachweis der Kenntnis des Mieters über den geplanten Verkauf erbringt. Mieter haben in Spanien nämlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht an dem Kaufobjekt. Ohne diesen Nachweis oder Vorlage eines Mietvertrages, der dieses Recht ausdrücklich ausschließt, kann die Immobilie nicht im Grundbuch eingetragen werden