Käufer:
Grunderwerbssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) auf den Balearen 7% des beurkundeten Kaufpreises
oder
Umsatzsteuer: bei Neubauimmobilien oder Verkäufen von Gewerbetreibenden oder Handelsgesellschaften. Ab 1. Juli 2010: 8%
Wertzuwachssteuer für Grundstücke (Impuesto Plusvalia): je nach Gemeinde 16% bis 30% auf den Wertzuwachs von Grund und Boden seit dem letzten Eigentümerwechsel der Immobile. Ist laut Gesetz vom Verkäufer zu tragen, ist inzwischen aber üblich, dass der Käufer sie zahlt.
Verkäufer:
18% auf den Wertzuwachs (Differenz aus Kaufpreis und Verkaufspreis)