Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 Ihre Experten für Kauf- und Mietobjekte

 AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mit der Entgegennahme von Angeboten oder der Aufnahme von Verhandlungen kommt ein Maklervertrag zustande. Gleichzeitig wird der Empfänger/Verhandlungspartner Auftraggeber und erkennt die Bedingungen an.
2. Unsere Angebote/Nachweise sind freibleibend und provisionspflichtig. Sind im Angebot, Inserat oder Exposé keine anderen Angaben gemacht, beträgt die Provision bei Kauf 5% zzgl. 21% IVA des beurkundeten Kaufpreises, bei Miete von Wohnräumen oder Geschäftsräumen 1,6 Monatskaltmieten zzgl. 21% IVA, sowie 5% zzgl. 21% IVA auf eine Abstandszahlung, bei Pacht 1,6 Monatsanteile zzgl. 21% IVA, sowie 5% zzgl. 21% IVA auf eine Abstandszahlung.
Die Provision bei Verkäufen von Immobilien und Grundstücken ist verdient, fällig und somit vom Verkäufer wie folgt zahlbar. Mit Unterschrift des Optionsvertrages und Leistung der damit fälligen Anzahlung, zahlt der Verkäufer 50% der Kommission. Die restlichen 50% sind mit Unterschrift der Kaufurkunde bei Notartermin zu leisten.
Bei Mietverträgen über Wohnraum ist die Provision verdient, fällig und vom Vermieter bei Vertragsabschluss zahlbar. Bei Miet-/Pachtverträgen über Gewerberäume ist die Provision verdient, fällig und vom Mieter/Pächter bei Vertragsabschluss zahlbar. SBM Schaak inmobiliaria erhält bei allen Vertragsabschlüssen jeweils einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer und Käufer bzw. dem Vermieter/Mieter/Pächter.
3. Sollte ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt, das zunächst gemietet oder gepachtet wurde, im Anschluss gekauft werden, so ist die Differenz zur Käuferprovision zu zahlen.
4. Sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, entsteht unser Provisionsanspruch. Er entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, z.B. bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf sowie Kauf statt Miete. Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.
5. Ein Provisionsanspruch besteht weiterhin, auch wenn der Rechtsgrund des zustande gekommenen Vertrages später entfällt. Wird der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt, bleibt der Provisionsanspruch ebenfalls erhalten. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung des Vertrags ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er ursächlich für den Anfechtungsgrund war.
6. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit (Abschluss eines Vertrags über ein anderes dem Eigentümer gehörendes Objekt), da der Interessent erst durch Vorliegen unseres Angebots Kenntnis von der Existenz und Person des Eigentümers erhalten konnte und ohne Kenntnis des Eigentümers der Interessent mit diesem keinen Vertrag hätte abschließen können.
7. Nachträglich erbrachte Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
8. Der Empfänger hat uns mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, wenn ihm die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist. Ansonsten gilt bis um Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf-, Pacht-, Mietvertragsabschluss.
 9. Bei Verhandlungen ist der Interessent verpflichtet, uns als ursächlichen Makler zu nennen und zum Vertragsabschluss heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
10. Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei jeglicher nicht berechtigter Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, ist dennoch die Provision in voller Höhe zu zahlen, wenn der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag abschließt.
11. Ein Maklervertrag ist, wenn nicht anders angegeben, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sobald keine Verkaufs-, Erwerbs- oder Ver-/Mietabsicht mehr besteht, ist der Auftraggeber zur Kündigung verpflichtet.
12. Der Makler ist berechtigt ebenfalls für die Gegenseite tätig zu werden.
13. Mündlich vereinbarte Änderungen des Vertrags sind erst gültig, wenn sie durch den Makler schriftlich bestätigt werden.
14. Die zu unseren Angeboten genannten Details geben an uns erteilte Informationen wieder. Wir bemühen uns um möglichst vollständige und richtige Angaben zu den Objekten und Vertragspartnern, können jedoch nicht die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischen- Verkauf und -Vermietung bzw. -Verpachtung bleiben vorbehalten.
15. Gerichtsstand Palma de Mallorca, Balearen, Spanien.
16. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt, vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt, gleiches gilt für sich ergebende ergänzungsbedürftige Lücken.
17. Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http:// ec. europa. eu


 
 Ferienvermietung
1.  Buchung:

Nach Rücksprache mit dem Büro von SBM Schaak erhalten Sie eine schriftliche Reservierungsvereinbarung, die Sie unterschrieben zurücksenden (per E-Mail oder Fax). Der Kunde verpflichtet sich durch seine Unterschrift, auch im Namen aller Mitreisenden, für sämtliche Vertragsverpflichtungen gemäß der Mietbedingungen einzustehen. Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die am Buchungstag und für den Reisezeitraum gültigen Angaben der Hausbeschreibung. Die Unterkünfte dürfen nicht von mehr Personen als angemeldet, bewohnt werden.

 

 

2.  Bezahlung:

Die Anzahlung in Höhe von 30% der Mietsumme ist binnen 10 Tage nach Erhalt der Reservierungsvereinbarung fällig. Erst nach Erhalt bzw. Eingang der Anzahlung ist die Reservierung verbindlich. Über die geleistete Anzahlung erhalten Sie keine gesonderte Bestätigung. Die Restzahlung muss bis spätestens 4 Wochen vor Anreise ohne weitere Aufforderung eingegangen sein. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt SBM Schaak, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und von säumigen Kunden die Rücktrittsgebühr zu verlangen.

 

 

3.  Leistungen und Preise:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben der Reservierungsvereinbarung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von SBM Schaak

Nimmt der Kunde, aus von SBM Schaak nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

 

 

4.  Rücktritt /Umbuchungen:

Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden werden folgende Storno-Gebühren erhoben: 

 

  • bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
  • bis 60. Tag vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
  • bis 30. Tag vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • bis 1 Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
  • am Tag der Ankunft: 100% des Mietpreises

 

 

Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Eingang in unserem Büro. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich Reiseteilnehmer, Reiseziel, Reisetermin oder der Unterkunft vorgenommen, kann eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro erhoben werden. Ist die vorbeschriebene Umbuchung nicht mehr möglich, muss ein Rücktritt vom Reisevertrag zu vorgenannten Bedingungen und eine gleichzeitige Neuanmeldung durchgeführt werden. Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Änderungen oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SBM Schaak

 

 

5.  Leistungsänderungen:

Wird der Aufenthalt bei Vertragsabschluß infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Streik, Krieg, Katastrophen usw.) erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von SBM Schaak höchstens auf die Rückzahlung des geleisteten Reisepreises.

 

 

6.  Ferienimmobilie:

Die von dem Kunden gebuchte Ferienimmobilie steht nicht im Eigentum von SBM Schaak, sondern wird von SBM Schaak lediglich vermittelt. SBM Schaak ist von den jeweiligen Eigentümern berechtigt im eigenen Namen zu handeln, jedoch für Rechnung der jeweiligen Eigentümer.

Die gemietete Immobilie darf höchstens mit der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl genutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl SBM Schaak als auch der Eigentümer das Recht, überzählige Personen abzuweisen. 

Strom, Gas, Wasser und Heizung sind als Nebenkosten bereits im Mietpreis enthalten. Für die Endreinigung, die Bettwäsche und die Handtücher wird eine einmalige Pauschale erhoben.

 

 

7.  Haftung von SBM Schaak:

SBM Schaak vermittelt Ihre Buchung an den Vermieter / Besitzer Ihres Ferienhauses und haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser-/Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen; ebenfalls haften wir nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Heizung / Pool etc. sowie in der Zeit von September bis Juni für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken.

 

 

8.  Gewährleistung:

Sollte eine Leistung durch SBM Schaak nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. SBM Schaak ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen  Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Diese kann jedoch verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, muss dieses unverzüglich vor Ort angezeigt werden.

 

 

9.  Verpflichtungen des Mieters:

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen bei SBM Schaak oder der örtlichen Hausverwaltung unverzüglich noch während seines Aufenthaltes zur Kenntnis zugeben. Reklamationen nach Urlaubende können ansonsten nicht berücksichtigt werden. Bei Nichtbeachtung und ohne ausdrückliche Einwilligung von SBM Schaak verlieren Kunden, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, jeglichen Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises. 

Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und schrankrein zu hinterlassen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden SBM Schaak zu melden. Der Kunden haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.

Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen die Ferienimmobilie trotz Abmahnung unpfleglich behandelt, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages seitens SBM Schaak gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten trägt der Kunde.

 

 

10.  Haustiere:

Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden. Innerhalb der Anlage sind Hunde an der Leine zu führen.

 

 

11.  Babybetten und Kinderhochstühle:

Den Mietern können Babybetten und Kinderhochstühle– soweit vorhanden und nur nach vorheriger Reservierung – gegen ein Entgelt von je 25,- Euro / Woche zur Verfügung gestellt werden.

 

 

12.  Anreise / Abreise:

Das Mietobjekt kann in der Regel – sollte eine Vorbuchung des Hauses bestehen – am Anreisetag ab ca. 16:00 Uhr bezogen werden ; am Abreisetag verlässt der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr. Sollten Sie das Haus am Abreisetag aufgrund eines spätes Rückfluges länger bewohnen wollen, so klären Sie dies bitte vorher mit uns ab.

SBM Schaak berechnet dem Kunden für Schlüsselübergaben nach 19:00 Uhr 30 Euro bzw. nach 22:00 Uhr 50 Euro.

 

 

13.   Sonstige Bestimmungen:

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorbezeichneten Vermittlungsvertrag ist Palma de Mallorca Balearen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 

 

 

 

 

SBM Schaak
Inmobiliaria Sebastian Schaak

C/ Pescadores 15 - 07670

Mallorca – Balearen - Spanien

Tel. +34 971 826064 - Fax +34 971 826068
info@immobilienportocolom.de
N.I.F.: X8156407D

No. Registro turistico de entrada L12E16405