FAQ - Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Immobilie vermietet ist?

Wer zahlt die Maklerprovision?

In welcher Sprache wird der notarielle Kaufvertrag (Escritura) erstellt?

Was kommt an zusätzlichen Kosten neben den Verkaufspreis auf einen zu?

Welche Steuern müssen von wem bezahlt werden?

Käufer:


Grunderwerbssteuer ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) für die Balearen auf den beurkundeten Kaufpreises. Vorausgesetzt Verkäufer und Käufer sind natürliche Personen.

Stand 2016 // Staffelung in %:

8%   bis € 400.000,-
9%   bis € 600.000,-
10% bis € 1.000.000,-
11% ab  € 1.000.001,-

Ein Rechenbeispiel:
Kaufpreis € 1.200.000,-
 

von in EUR

bis in EUR

Steuersatz

Steuern

€ 1,-

€ 400.000,-

8%

€ 32.000,-

€ 400.001,-

€ 600.000,-

9%

€ 18.000,-

€ 600.001,-

€ 1.000.000,-

10%

€ 40.000,-

€ 1.000.001,-

€ 1.200.000,-

11%

€ 22.000,-

 

 

Steuer Gesasmt:

€ 112.000,-

 

 

 

 

 

ODER
 

Mehrwertsteuer IVA (impuesto sobre el valor añadido): 
Bei Neubauimmobilien (Erstbezug) oder dem Verkauf von/ durch einen Gewerbebetrieb oder einer Handelsgesellschaften.

Für Wohnimmobilien sind 10 % IVA auf den Kaufpreis zu zahlen (inkl. der dazugehörigen Garage).
Für Gewerbeimmobilien (und Grundstücke - wenn der Verkäufer ein Gewerbeunternehmen ist) sind 21% zu zahlen.

Wichtig! Sie zahlen entweder Grunderwerbssteuer oder Mehrwertsteuer! Nicht beides!

 

Verkäufer:

Folgende Aufwendungen können zum Kaufpreis mit angerechnet werden und den zu versteuern Gewinn entsprechend reduzieren. Kosten wie z.B.: Maklergebühren, Steuern, Notargebühren, Registerkosten, bauliche Veränderungen, Renovierungen, usw…

19% Einkommenssteuer auf den Wertzuwachs (Differenz aus Kaufpreis und Verkaufspreis).


Wertzuwachssteuer  (Plusvalia) von Grund und Boden seit dem letzten Eigentümerwechsel der Immobile. Die jeweiligen Gemeinden können unterschiedliche Berechnungssätze haben. Ihre Gestoría (Steuerberater) kann die Plusvalia online bei der entsprechenden Gemeinde für Sie in 5 Minuten berechnen. Benötigt wird der Katasterwert des Grunds und die Besitzdauer.

Eine Spekulationssteuerfrist mit einer Befreiung nach 10 Jahren wie un Deutschland gibt es leider nicht!

Ist der Verkäufer kein Resident, so tritt die 3% Reglung in Kraft. Das heisst es wird beim Notartermin vom Käufer der Betrag von 3% auf den Verkaufspreis direkt für das Finanzamt einbehalten. So stellt das spanische Finanzamt sicher, dass ein ausländischer Verkäufer sich nicht ohne Steuern zu entrichten aus dem Staub macht. Die eigentlich zu zahlende Steuer bleibt bei 19% (auf den Zugewinn). Mit der Steuererklärung wird die Differenz (3% Pauschale auf den Verkaufspreis und der 19% auf den Gewinn) ausgeglichen. Ja es kann auch eine Steuerrückzahlung geben.